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Rahmenbedingungen grenzüberschreitende Berufsbildung

20.08.09 - Auf der Suche nach dem besten Weg zum Ziel --- Keine hinreichende Transparenz für Ausbilder und Ausbildungsuchende ohne belastbare grenzüberschreitend gültige Rahmenbedingungen.


20.08.2009
Diskussionsbeitrag von Peter Heinz Tremmel *)

Es gibt keine grenzüberschreitend einheitlichen und hinreichend belastbaren Rahmenbedingungen für eine für alle Beteiligten transparente Gestaltung grenzüberschreitender Berufsbildung. Viele Einrichtungen Baden-Württembergs, die Kammern, die Arbeitsagenturen, einige Verbände und private Beratungsunternehmen haben sich auf den Weg gemacht, Lösungen für die an grenzüberschreitender Ausbildung interessierten Betroffenen aufzubereiten und zumindest regional anzubieten.

Auf Teilgebieten gibt es aufgrund pragmatisch motivierter Engagements bereits funktionierende Angebote und gute Erfahrungen mit deren Umsetzung. Auch regionale Projekte bemühen sich um neue Lösungsmodelle. Soweit erkennbar, scheinen die aktuellen Bemühungen und Bestrebungen im Eurodistrikt Straßburg/Ortenau wohl am weitesten gediehen zu sein. Allerdings handelt es sich auch hier um eine regionale, sich noch in Entwicklung befindende Insellösung. Sachliche wie regionale Insellösungen  verhelfen zu hilfreichen individuellen Erfahrungen. Insellösungen schaffen aber noch keine hinreichende Transparenz für die Zielgruppen, der Auszubildenden wie der Ausbildenden. Ohne diese Transparenz kann trotz bester Werbung die erforderliche Akzeptanz nicht erreicht werden.

Die Forderungen der EU nach Transparenz und Mobilität in der grenzüberschreitend beruflichen Bildung weisen in die richtige Richtung. Der von der EU-Kommission mühsam erarbeitete und im Februar 2008 verabschiedete Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) kann aber keine wirklich harmonisierende Wirkung erzielen. Eine einheitliche Beschreibung der auf unterschiedlichen Ausbildungswegen erreichten Qualifikationen durch Lernergebnisse sorgt für mehr  Transparenz. Das reicht aber nicht, selbst wenn zum Teil nachvollziehbare Egoismen und der Stolz auf das jeweils eigene Bildungssystem überwunden werden könnte. Die übrigen, schwer harmonisierbaren meist rechtlich begründeten Rahmenbedingungen erschweren die praktische Realisierung einer für die Zielgruppen transparenten grenzüberschreitenden Berufsbildung.

Nach Emanuel Kant kann man fast alles,
wenn man nur will, was man muss!

Wir müssen zumindest in grenznahen Regionen einheitliche Rahmenbedingungen erreichen, so dass nicht nur Studenten sondern auch zukünftige Berufsschüler sich beruflich - grenzüberschreitend - frei entscheiden und entfalten können. Ebenso müssen wir erreichen, dass sich Ausbildungsbetriebe ihre Auszubildenden - ebenso grenzüberschreitend - frei suchen können. Wenn wir das grenzüberschreitend alle wirklich und ehrlich wollen, sollten wir es dann nicht auch können?

Hierzu ein Diskussionsvorschlag:

Es ist unbestritten, dass sich die in diesem Zusammenhang bestehenden, direkt und indirekt rechtlich begründeten Unterschiede zwischen betroffenen Staaten in der Praxis nicht harmonisieren lassen.

Trotz dieser Einschränkung wollen wir ein höchstmögliches Maß an grenzüberschreitender Freizügigkeit für die sich beruflich bilden und/oder bewegen wollenden Menschen erreichen. Das würde dem EU-Ziel nach beruflicher Transparenz, Mobilität und Weiterbildung entsprechen.

Unter diesen beiden Annahmen, wäre folgende vereinfacht dargestellte Zielvision vorstellbar:

(1) Jeder sich grenzüberschreitend beruflich bildende Bürger soll dies auf der Basis der ihm geläufigen, in seinem Heimatland geltenden Bedingungen realisieren können.

(2) Es gibt je Landesgrenze einen einheitlichen, von den jeweils zuständigen Behörden beiderseits anerkannten zweisprachigen Ausbildungsvertrag, der u.a. die wesentlichen Ausbildungsbedingungen des anderen Staates beinhaltet (Ausbildungszeit und -inhalte, Gehälter, Pflichtversicherungen usw.).

(3) Beide Regelungen gelten für die jeweils beiderseits der Grenze akzeptierten Berufeliste, welche öffentlich bekannt ist und Zug um Zug vervollständigt wird.

(4) Die für einen Ausbildungsbetrieb gem. (2) eventuell entstehenden Mehrkosten, werden über einen grenzüberschreitend zu finanzierenden Fond geeignet kompensiert.

Es stellt sich die Frage, was wäre zu tun, um diesen Weg beschreiten zu können? <>

*) Peter Heinz Tremmel ist im Straßburger Arbeitskreis Europa Koordinator des Schwerpunktthemas “Berufsbildung”. Er ist Eignungsdiagnostiker (www.eignungsdiagnose.de) und Berater für Personalentwicklung.

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