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Besteuerung von Unternehmen vereinfachen

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23.03.2011 - EEN - Die EU-Kommission hat eine EU-weit gültige Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer vorgeschlagen.

Quelle: EU INFO aktuell 03/2011

Bei dem Vorschlag geht es nicht um die Höhe der Unternehmenssteuern, sondern um eine einheitliche Berechnungsgrundlage. Durch die Richtlinie sollen der Aufwand, Befolgungskosten und Rechtsunsicherheit, mit denen Unternehmen in der EU derzeit konfrontiert sind, reduziert werden.

Der Steuersatz würde auch künftig von jedem Land national entschieden. Auch geht es nicht um eine Steuer für die EU, sondern um einfachere Regeln und mehr Transparenz für eine nationale Steuer. Die „Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage“ (GKKB) hätte zur Folge, dass die Unternehmen ihre Steuererklärungen EU-weit nur noch bei einem Finanzamt einrei-chen müssen und alle in der EU entstandenen Gewinne und Verluste verrechnen können. Unterneh-men sollen selbst entscheiden können, ob sie die neue EU-weite Berechnungsgrundlage nutzen oder weiter nach den nationalen Systemen abrechnen. 

 

http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/company_tax/common_tax_base/index_de.htm

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