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Kann man dem deutschen Fiskus entgehen ?

— abgelegt unter:

08.06.2011 - Schweiz überarbeitet Doppelbesteuerungsabkommen

Nachricht von Christa Genck*

Die Schweiz bewegt sich. Sie lehnt sich bei der Auskunftspflicht an den OECD Standard an. Anlässlich einer Einladung an baden-württembergische Unternehmer auf dem kürzlichen Wirtschaftstag in Berlin berichtete der schweizerische Botschafter, dass im Juli diesen Jahres die überarbeitete Fassung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland vorliegen solle.

Im Rahmen einer Konsultation wurde im Dezember 2010 bereits vorab geregelt, dass eine Abfindung an einen Mitarbeiter für den Verlust seines Arbeitsplatzes in einem deutschen Unternehmen rückwirkend per 01. Januar 2010 weiterhin in Deutschland besteuert wird, auch wenn dieser Arbeitnehmer längst in der Schweiz wohnt.
Rückerstattungsanträge sind kantonal verschieden und gut zu begründen. Es sei aber durchaus denkbar, eine Doppelbesteuerung zu verhindern.

Es stelle sich die Frage, ob bei Wegzug auch in die Schweiz die Europäischen Standards
gewährleistet würden. Auf weitere Details dieses Abkommens darf man gespannt sein. <>

*Christa Genck (Dipl.-Volkswirt, StB) - Geschäftsführerin der SCG Steuerberatung GmbH

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