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Körperschaftssteuer

— abgelegt unter:

05.04.11 - Die Kommission hat ein gemeinsames System zur Berechnung der Körperschaftssteuer vorgeschlagen.

Quelle: EU-Kommunal 4/2011

 

Derzeit finden auf die Berechnung der Gewinne grenzüberschreitend tätiger Unternehmen bis zu 27 verschiedene nationale Systeme Anwendung. Künftig sollen die steuerlichen Ergebnisse jedes einzelnen Unterneh-mens bzw. jeder Niederlassung europaweit nach gemeinsamen Grundsätzen berech-net werden. Die eu-einheitliche Regelung für die Aufteilung der auf die einzelnen Mitgliedstaaten entfallenden Gewinn- oder Verlustanteile soll auf der Grundlage der Faktoren Vermögenswerte, Lohnsumme und Umsatz erfolgen. Der so errechnete Anteil könnte dann von jedem Mitgliedstaat in uneingeschränkter Souveränität mit dem national festgelegten Steuersatz veranlagt werden. Den Unternehmen soll freigestellt werden, ob sie das harmonisierte System oder die bisher geltenden nationalen Regelungen anwenden. Der Kommissionsvorschlag wird nun dem Parlament und dem den Rat zur Beratung vorgelegt; im Rat gilt bei Steuerfragen das Einstimmigkeitsprinzip.

Pressemitteilung der Kommission unter

http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/319&format=HTML&aged=0&language=de&guiLanguage=de

Frage und Antworten zur Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage unter

http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/11/171&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=de

Der Richtlinienvorschlag (92 Seiten) über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage unter

http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/taxation/company_tax/common_tax_base/com_2011_121_de.pdf

 

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