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Vorschlag für Finanztransaktionssteuer

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10.11.2011 - Die Kommission hat den Wirtschafts- und Finanzministern auf der Tagung des Rates vom 8. November ihren Vorschlag für die Besteuerung von Finanztransaktionen in der Europäischen Union vorgestellt.

Quelle: Rat der Europäischen Union

Nach Ansicht der Kommission würde ihr Vorschlag für eine Finanztransaktionssteuer es ermöglichen, dass der Finanzsektor, der derzeit im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen zu gering besteuert ist, einen angemessenen Beitrag zu den öffentlichen Finanzen leistet. Ferner würde damit ein Negativanreiz für Transaktionen geschaffen, die nicht zur Effizienz der Finanzmärkte beitragen.

Der Richtlinienentwurf erfasst Transaktionen mit allen Arten von Finanzinstrumenten, ein­schließlich Kapitalmarkt- und Geldmarktinstrumenten (mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten), Anteilen an Organismen für gemeinsame Anlagen sowie Derivatkontrakten. Transaktionen mit Zentralbanken sind jedoch davon ausgenommen.

Im Anschluss an die Vorstellung des Vorschlags führten die Minister einen Gedankenaustausch. Der Präsident des Rates (Wirtschaft und Finanzen), der polnische Finanzminister Jacek Rostowski, bat die zuständigen Arbeitsgruppen des Rates, mit der Prüfung des Vorschlags zu beginnen.

Für die Beschlussfassung auf EU-Ebene im Bereich Steuern ist Einstimmigkeit erforderlich.

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