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Kommission kehrt Ursprungslandprinzip den Rücken

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23.01.2012 - EEN: Nach fast 20 Jahren verabschiedet sich die Kommission nun von ihrem ursprünglichen Ziel, weil es politisch nicht durchsetzbar sei. Folgerichtig möchte sie alle künftigen Reformschritte am Bestimmungslandprinzip ausrichten.

Quelle Bericht aus EEN-aktuell 01/2012

Die EU-Kommission kehrt in ihren jüngst veröffentlichten Vorstellungen für das künftige Mehrwertsteuersystem dem Ursprungslandprinzip den Rücken. Noch im Jahr 1993 hatte sich die Europäische Kommission für das Ursprungslandprinzip ausgesprochen. Danach wäre die Mehrwertsteuer gemäß den Sätzen und Bedingungen zu erheben, die in dem Mitgliedstaat gelten, in dem der Lieferant einer Ware bzw. Erbringer einer Dienstleistung seinen Sitz hat.

Die Überarbeitung der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie (Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom
28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem) ist auf folgende drei Ziele ausgerichtet:

Vereinfachung des Systems

Zur Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems plant die EU-Kommission die Ausweitung des
Konzepts einer einzigen Anlaufstelle („one-stop-shop“) für die Erfüllung aller MwSt.-Pflichten bei
grenzüberschreitenden Geschäftsvorfälle, den Zugang zu den Spezifika aller nationalen Mehrwertsteuersysteme über ein zentrales Web-Portal sowie standardisierte MwSt.-Erklärungen.

Optimierung der Mehrwertsteuereinnahmen

Die Kommission möchte die Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer ausweiten und die
Anwendung ermäßigter Steuersätze reduzieren, letzteres vor allem in Bereichen, wo sie das Funktionieren des Binnenmarktes behindern, wo die Steuerermäßigung anderen EU-Politiken entgegensteht (z.B. widerspreche die versteckte Subvention für Dieselkraftstoff den EU-Klimaschutzzielen) und wo vergleichbare Güter und Dienstleistungen bislang verschiedenen MwSt.-Sätzen unterfallen. Auch einige Steuerbefreiungen im öffentlichen Interesse, z.B. Finanzgeschäfte und bestimmte Personenbeförderungsleistungen, sieht die Kommission als nicht mehr gerechtfertigt an.

Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs

Hier möchte die Kommission sowohl die Wirkungsweise bereits eingeführter Verfahren wie
Eurofisc (verbesserte grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen) überprüfen, als auch Neuerungen präsentieren, u.a. einen so genannten Schnellreaktionsmechanismus zur Betrugsbekämpfung.

Die Mitteilung über das zukünftige Mehrwertsteuersystem (19 S.) ist kostenlos per E-Mail:
christine.richmann@freiburg.ihk.de erhältlich (Best.-Nr. 06-012012)*.

 

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