Kommission kehrt Ursprungslandprinzip den Rücken
23.01.2012 - EEN: Nach fast 20 Jahren verabschiedet sich die Kommission nun von ihrem ursprünglichen Ziel, weil es politisch nicht durchsetzbar sei. Folgerichtig möchte sie alle künftigen Reformschritte am Bestimmungslandprinzip ausrichten.
Quelle Bericht aus EEN-aktuell 01/2012
Die EU-Kommission kehrt in ihren jüngst veröffentlichten Vorstellungen für das künftige Mehrwertsteuersystem dem Ursprungslandprinzip den Rücken. Noch im Jahr 1993 hatte sich die Europäische Kommission für das Ursprungslandprinzip ausgesprochen. Danach wäre die Mehrwertsteuer gemäß den Sätzen und Bedingungen zu erheben, die in dem Mitgliedstaat gelten, in dem der Lieferant einer Ware bzw. Erbringer einer Dienstleistung seinen Sitz hat.
Die Überarbeitung der
Mehrwertsteuersystem-Richtlinie (Richtlinie 2006/112/EG des Rates
vom
28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem) ist auf
folgende drei Ziele ausgerichtet:
Vereinfachung des Systems
Zur Vereinfachung des
Mehrwertsteuersystems plant die EU-Kommission die Ausweitung des
Konzepts einer einzigen Anlaufstelle („one-stop-shop“) für die
Erfüllung aller MwSt.-Pflichten bei
grenzüberschreitenden Geschäftsvorfälle, den Zugang zu den Spezifika
aller nationalen Mehrwertsteuersysteme über ein zentrales Web-Portal
sowie standardisierte MwSt.-Erklärungen.
Optimierung der Mehrwertsteuereinnahmen
Die Kommission möchte die
Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer ausweiten und die
Anwendung ermäßigter Steuersätze reduzieren, letzteres vor allem in
Bereichen, wo sie das Funktionieren des Binnenmarktes behindern, wo die
Steuerermäßigung anderen EU-Politiken entgegensteht (z.B. widerspreche
die versteckte Subvention für Dieselkraftstoff den
EU-Klimaschutzzielen) und wo vergleichbare Güter und Dienstleistungen
bislang verschiedenen MwSt.-Sätzen unterfallen. Auch einige
Steuerbefreiungen im öffentlichen Interesse, z.B. Finanzgeschäfte und
bestimmte Personenbeförderungsleistungen, sieht die Kommission als
nicht mehr gerechtfertigt an.
Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs
Hier möchte die Kommission sowohl die
Wirkungsweise bereits eingeführter Verfahren wie
Eurofisc (verbesserte grenzüberschreitende Zusammenarbeit der
Steuerverwaltungen) überprüfen, als auch Neuerungen präsentieren, u.a.
einen so genannten Schnellreaktionsmechanismus zur
Betrugsbekämpfung.
Die Mitteilung über das zukünftige Mehrwertsteuersystem (19 S.) ist
kostenlos per E-Mail:
christine.richmann@freiburg.ihk.de erhältlich (Best.-Nr.
06-012012)*.




