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PHTED-kmu-1103

 

 

Modernisierung des öffentlichen Auftragswesens

— abgelegt unter:

24.11.11 - Es ist das erklärte Ziel, das Vergaberecht zu vereinfachen und kleineren Unternehmen die Teilnahme an Ausschreibungen zu erleichtern. - Das EU-Parlament hat am 25.10.2011 eine Entschließung zur Modernisierung des öffentlichen Auftragswesens verabschiedet. Das Parlament hat im Vorfeld des für Dezember erwarteten Kommissionsentwurfs deutliche Vorgaben gemacht.

Quelle: EVP-Fraktion

Das Parlament hat u.a. vorgeschlagen, dass

  • nicht mehr der niedrigste Preis sondern das wirtschaftlich günstigste Angebot ausschlaggebend sein soll und zwar unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Vorzüge und unter Einbeziehung der gesamten Lebenszykluskosten für Waren und Dienstleistungen; 
  • die Berücksichtigung von Umweltkosten als „vergabefremde Kriterien“ der individuellen Willensbildung vor Ort auf freiwilliger Basis vorbehalten bleibt; mit einem „elektronischen Vergabeausweis“ der Nachweis erbracht wird, dass das Unternehmen die EU-Regeln des öffentlichen Vergaberechts einhält;
  • Originalunterlagen erst vorgelegt werden müssen, wenn ein Unternehmen in die engere Auswahl gekommen ist;
  • geprüft wird, ob für Unteraufträge Regelungen notwendig sind, um den Unterauftragnehmer vor ungünstigeren Bedingungen zu schützen, als sie dem Hauptauftragsnehmer eingeräumt werden;
  • Marktkonsultationen ausdrücklich erlaubt werden;
  • ein breiterer Einsatz des Verhandlungsverfahrens nach vorheriger eu-weiter Veröffentlichung erwogen wird;
  • stärker von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, öffentliche Aufträge in Lose aufzuteilen; die Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungsaufträge neu bewertet und ggf. (bescheiden) angehoben werden.

Das Parlament betont,

  • dass die öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit nicht den Regeln für die öffentliche Auftragsvergabe unterliegt;
  • Dienstleitungskonzessionen vom Geltungsbereich der europäischen Beschaffungsregeln ausgenommen sind und es auch keinen Regelungsbedarf gibt;
  • die geltende Unterteilung in A- und B-Dienstleistungen beibehalten werden sollten;
  • die Anwendung des öffentlichen Auftragsrechts auf die Erbringung von personenbezogenen sozialen Dienstleistungen oft nicht geeignet ist, optimale Ergebnisse für die Nutzer der fraglichen Leistungen zu erzielen;
  • die Regeln für das öffentliche Beschaffungswesen ausreichend flexibel sein sollten, um z.B. zu gewährleisten, dass öffentliche Auftraggeber (z. B. Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten) bei der Beschaffung von hochwertigen Nahrungsmitteln auch auf regionale Produkte zurückgreifen können;
  • die vorkommerzielle Auftragsvergabe* gefördert werden muss, um für neue technologische Lösungen einen Markt zu schaffen.


Dem Entschließungsentwurf des Parlaments lagen folgende Erwägungen zugrunde:

  • Ein ordnungsgemäß funktionierender Markt der EU für öffentliche Aufträge ist ein Schlüsselinstrument für das Wachstum und ein Eckpfeiler des Binnenmarktes.
  • Die europäischen Vorschriften haben über das öffentliche Beschaffungswesen u.a. einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Transparenz und zur Verbesserung der Gleichbehandlung geleistet.
  • Unter Berücksichtigung des gegenwärtigen wirtschaftlichen Kontexts is es wichtiger als je zuvor, eine optimale Effizienz der öffentlichen Ausgaben zu gewährleisten, wobei die von den Unternehmen getragenen Kosten soweit wie möglich begrenzt werden müssen, und dass eine bessere Funktionsweise des öffentlichen Beschaffungsmarktes zur Verwirklichung dieser beiden Zielvorgaben beitragen würde.

Die Entschließung erfolgte u.a. mit folgenden Zielsetzungen:

  • Die Rechtsklarheit verbessern:
    Geltungsbereich - Präzisierung der Definitionen - öffentlich-öffentliche Vergaben - Dienstleistungskonzessionen - öffentliche Beschaffungsmärkte - Rechtsmittelrichtlinie.
  • Das volle Potenzial der öffentlichen Auftragsvergabe zur Entfaltung bringen – optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis:
    Kriterium des niedrigsten Preises - Normen für öffentliches Beschaffungswesen - Dimension der Nachhaltigkeit - Umweltkosten - Unteraufträge - öffentlich-private Partnerschaften - Schwellenwerte.

  • Einfachere Vorschriften und flexiblere Verfahren:
    Vorschriften zu detailliert - Verwendung öffentlicher Mittel - europäisches Vergaberecht - Schutz vor Missbrauch - Qalifikation der Lieferanten - Zulassung von Alternativangeboten - Auftragsausführungsphase - Korrekturmöglichkeit von Angebotsfehlern - Transparenz und Objektivität garantieren - Mangel an Sachverstand bei der Auftragsvergabe - Professionalisierung von Auftraggebern und Bietern.
  • Zugang für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) verbessern:
    Problemlosen Zugang - Auswahlkriterien in Bezug auf finanzielle Situation - Vorrangklausel - Unterteilung von Aufträgen in Lose - elektronischer Vergabeausweis -
  • Gewährleistung vernünftiger Verfahren und Vermeidung unfairer Vorteile:
    Bekämpfung der Korruption - Transparenz und Kontrolle - Überprüfungsverfahren -
  • Verstärkte Nutzung der elektronischen Auftragsvergabe:
    Aktionsplan - genormtes System für e-Unterschriften - Interoperabilität zwischen den  bestehenden Plattformen - Legislativvorschläge zur Erweiterung und Vereinfachung - grenzübergreifende e-Beschaffung - Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken - Ausweitung für Plattform epractice.eu.

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>Mehr Detaills hierzu, sowie zu weiteren Vorschlägen von Ausschüssen und deren Abstimmungsergebnissen.

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