Verbraucherschutzrichtlinie
Die Rechte der Verbraucher bei Internetkäufen und Haustürgeschäften sind gestärkt worden.
Quelle: EVP-Fraktion 07/11
In allen EU-Staaten gelten künftig gleiche Widerrufs- und
Lieferfristen sowie einheitliche Informationsvorschriften für die
Händler. Die vom Parlament beschlossenen Bestimmungen gelten sowohl für
Bestellungen per Internet oder Telefon als auch im Versandhandel, sowie
für Verkäufe an der Haustür, auf der Straße, bei Tupperware-Partys oder
auf Kaffeefahrten. Künftig hat der Verbraucher europaweit ab Empfang
der Ware ein vierzehntägiges Widerrufsrecht, was in Deutschland bereits
geltendes Recht ist. Das gilt auch für Online-Auktionshäuser wie eBay,
wenn die Ware von einem gewerbsmäßigen Händler bezogen wurde. Wenn der
Verkäufer den Kunden nicht eindeutig auf das Widerrufsrecht hinweist,
beträgt die Widerrufsfrist ein Jahr. Ein einheitliches
Widerrufsformular soll den Widerruf erleichtern, gleich, wo in der EU
der Vertrag geschlossen worden ist. Bei Rücktritt muss der Kaufpreis
innerhalb von 14 Tagen erstattet werden. Weiterhin sind nach der
Neuregelung Online-Verträge nur dann gültig, wenn dem Käufer genaue
Informationen über den Preis und die Gesamtkosten, die bestellten Waren
und genaue Kontaktdaten vom Verkäufer zugänglich gemacht worden sind.
Die Richtlinie gilt nicht für Verträge unter 50 €. Nach der
Veröffentlichung der Richtlinie im EU-Amtsblatt – voraussichtlich im
Herbst d.J. - sind die neuen Vorschriften bis Ende 2013 in
innerstaatliches Recht umzusetzen.
Pressemitteilung des Parlaments unter
http://www.europarl.europa.eu/de/pressroom/content/20110622IPR22326/html/Verbraucherrechte-EP-nimmt-neue-europaweite-Regeln-f%C3%BCr-Onlinegesch%C3%A4fte-an
Die Pressemitteilung der Kommission mit den 10 wichtigsten
Neuregelungen unter
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/11/450&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en




